Bellima Tea Clear Wasserfächer gegen Hautbildung und Trübung im Tee
Bellima Tea Clear Wasserfächer gegen Hautbildung und Trübung im Tee
Bellima Tea Clear Wasserfächer gegen Hautbildung und Trübung im Tee
Bellima Tea Clear Wasserfächer gegen Hautbildung und Trübung im Tee

Bellima

Bellima Tea Clear Wasserfächer gegen Hautbildung und Trübung im Tee

Angebotspreis€9,90 EUR

Inkl. MwSt. inkl. Versand

SKU: HW-2001

für unbeschwerten Teegenuss

  • schnelle und einfache Anwendung
  • Aromen bleiben erhalten - keine Hautbildung
  • keine Bakteriengefahr durch einmaligen Gebrauch
  • Lieferzeit: 1 - 3 Werktage
Menge:

1 x Bellima Wasserfächer 30 Stück

Die wirkungsvollste und einfachste Möglichkeit für unbeschwerten Teegenuss!

Zur Zubereitung von Heißgetränken wird Bellima schon vor dem Erhitzen in das Wasser geworfen und einfach mitgekocht. Für optimalen Teegenuss bitte immer kaltes Leitungswasser verwenden. Bei allen Anwendungen empfehlen wir einen Bellima Wasserfächer für ca. 1 Liter Trinkwasser. Die lebhafte Wasserbewegung während des Kochens sorgt dann für die volle Wirkung. Calcium- und Magnesiumionen werden gebunden, gleichzeitig werden geringe Mengen von Kalium und Citrat an das Wasser abgegeben, was die Aromastoffe im Tee vor Oxidation schützt und den Tee voll entfalten lässt.

Deine Vorteile:

  • schnelle und einfache Anwendung
  • Verringerung der Hautbildung beim Tee
  • keine Geschmacksblockade durch gelösten Kalk
  • weniger Kalkrückstände im Wasserkocher oder Tee-Automat
  • volle Entfaltung der Teearomen
  • keine Trübung beim Tee oder bitterer Nachgeschmack
  • keine Bakteriengefahr durch alternative Filtermedien
  • Keine Veränderung des ph-Wertes
  • ökologische Entsorgung des gebrauchten Fächers im Biomüll

Der Bellima Wasserfächer ist für den einmaligen Gebrauch bestimmt und kann deshalb nach der Anwendung dem Wasserkocher oder dem Gefäß entnommen werden.

BELLIMA ist geprüfte Qualität

Lieferumfang: 1 Päckchen Bellima Wasserfächer (30 Stück)

Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung in der EU
Nach EU-Recht gilt für Waren, die an Verbraucher verkauft werden, eine gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren. Sind die Waren mangelhaft oder nicht wie beschrieben, haben Sie gegenüber dem Verkäufer Anspruch auf kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung; ist beides nicht möglich, kann Ihnen eine Minderung des Kaufpreises oder Rückerstattung zustehen.